Dr. Ronald Grosshans / Immobilienvermittlung
Tailfinger Str. 37, 70567 Stuttgart
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Immobiliengeschäfte
Vorbemerkungen: Die oben genannte Firma ist als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt / Provision tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
Mit der Annahme des anliegenden Exposés / Kaufangebotes kommt ein Maklervertrag zustande. Der Empfänger erkennt damit die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Annahme gilt insbesondere die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Verkäufer / Vermieter oder dessen Beauftragten.
Das Exposé wurde nach den vom Verkäufer / Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Die Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / -vermietung sind vorbehalten. Gleichzeitige provisionspflichtige Tätigkeit für die andere Vertragsseite ist uns bei der Immobilienverwertung gestattet.
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge nicht autorisierter Weitergabe ein Vertrag gleich welcher Art zustande, ist uns der Empfänger in Höhe der uns entgangenen Maklerprovision schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt auch für eine Gesellschaft, mit der der Empfänger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist, sowie bei Familienangehörigen. Kommt in diesem Fall ein Vertragsabschluss zustande, wird eine Weitergabe unterstellt.
Ist dem Empfänger das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an. Auf Verlangen ist die Vorkenntnis nachzuweisen. Falls dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt über Dritte nochmals angeboten wird, hat er auf die Vorkenntnis durch uns hinzuweisen. Maklerdienste / Vermittlungsdienste in Bezug auf das von uns bereits angebotene Objekt von Seiten Dritter sind vom Empfänger abzulehnen.
Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer / Vermieter oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen. Der Empfänger ist verpflichtet, uns von dem Abschluss eines Vertrages über ein von uns nachgewiesenes Objekt sofort zu unterrichten. Wir sind berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen Abschriften zu verlangen. Der Empfänger ist verpflichtet, uns diese zu beschaffen.
Kommt innerhalb von 12 Monaten zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten oder dessen Rechtsnachfolger des angebotenen Objektes ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger ein angebotenes Objekt zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Versteigerung oder Zwangsversteigerung, wird die Maklerprovision in voller Höhe fällig. Der Empfänger ist auch provisionspflichtig, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung / Pacht gezahlte Provision wird angerechnet.
Die Maklerprovision An- und Verkauf ist verdient und zahlbar bei notariellem Vertragsabschluss. Ist im Angebot nichts anderes bestimmt, betragen die Provisionssätze im Erfolgsfall 4 % auf Basis des notariellen Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer mit jeweils 3 % zzgl. MwSt. die Maklerkosten, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Käufer handelt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so ist der Maklerlohn zahlbar, wenn die Bedingung eintritt. Gleiches gilt für den Kauf von Gesellschaften oder Anteilen an Gesellschaften und/oder Unternehmung (share deal). Hier gilt als Basis der gesamte Vertragswert inklusive aller Verbindlichkeiten. Der Erwerb in der Zwangsvollstreckung ist hiervon nur umfasst, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Die Provision bei Vermietung und Verpachtung beträgt bei Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen über Büro-, Verkaufs, Lager-, Logistik-, Produktions- oder sonstige Flächen mindestens 3,0 Nettomonatsmieten, ab einer Festlaufzeit von mindestens fünf und weniger als zehn Jahren 3,5 Nettomonatsmieten, ab einer Festlaufzeit von mindestens zehn Jahren 4,0 Nettomonatsmieten jeweils zzgl. 1,0 Nettomonatsmiete je vereinbarter Optionsmietzeit. Nettomonatsmiete ist die vertragliche monatliche Grundmiete (bzw. -pacht) ohne Leistungen für Neben- und Betriebskosten. Die Festlaufzeit ist die vertraglich vereinbarte Laufzeit, während derer der Miet- bzw. Pachtvertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann; etwaige Vertragsverlängerungen infolge von Optionsrechten o.ä. bleiben insoweit außer Betracht. Die Optionsmietzeit ist die Laufzeit, um die der Miet- bzw. Pachtvertrag aufgrund eines Optionsrechtes einer oder beider Parteien verlängert werden. Etwaige Sonderkündigungsrechte innerhalb der Festmietzeit o.ä. bleiben insoweit außer Betracht. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt bei Verbrauchern das Bestellerprinzip, provisionspflichtig ist nur der Beauftragende. Die Provision beträgt 2,0 Monatskaltmieten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Bedingungen des Kaufvertrages von den in unserem Angebot genannten Konditionen abweichen oder der nachgewiesene / vermittelte Kaufvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig oder einvernehmlich aufgehoben wird.
Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10 % der vorgesehenen Gesamtprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, oder nachweislich mit einem vertragsbereiten Kaufinteressenten kein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Dies gilt nicht bei einem Auftrag eines Wohnungssuchenden.
Datenschutz: Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler personen- und/oder objektbezogene Daten, die sich aus dem Maklervertrag und/oder seiner Durchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt, speichert und diese im erforderlichen Umfang an etwaige Interessenten / Beteiligte übermittelt.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt eine im Bereich der Maklertätigkeit gebräuchliche und der unzulässigen im wirtschaftlichen Ergebnis gleich- kommende Bedingung bzw. treten nachrangig die gesetzlichen Vorschriften ein.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Stuttgart (Deutschland).